Information veraltet — Aktualisierung vom Hersteller ausstehend
Diese Angaben wurden zuletzt am 18.04.2018 geprüft.
Penny Multivitaminsaft
- Alkohol
- Umstritten
- Tierische Inhaltsstoffe
- Umstritten
- EAN
- 22956279
- Kategorie
- Trinken
- Letzte Aktualisierung
- 18.04.2018
Erhältlich bei
Antwort des Herstellers
Aktenzeichen A1614379 Sehr geehrter Herr O..., wir kommen zurück auf Ihre Nachricht. Aufgrund Ihrer Anfrage zum angefragten Artikel PENNY Multivitaminsaft teilt der Lieferant Folgendes mit: „Mit Gelatine geklärte Rohwaren werden heute noch in seltenen Fällen zur Produktion von blanken/klaren Säften eingesetzt. Für die Klärung wird die Gelatine in die zu behandelnde Rohware eingerührt und die Trubstoffe flocken aus. Mit Hilfe technischer Verfahren wird dann die Gelatine zusammen mit den Trubstoffen entfernt. Veränderte Filtrationstechniken haben heute aber den Einsatz von Gelatine überwiegend verdrängt. Bei blanken/klaren Säften wie z.B. Apfelsaft ist es möglich, dass Gelatine (in der Regel Schweinegelatine) zur Klärung verwendet wird. Trübe Säfte und Getränke, die ausschließlich trübe Fruchtbestandteile enthalten, z.B. Orangensaft, Ananassaft oder Pfirsichnektar werden nicht mit Gelatine behandelt. Eine Ausnahme bezüglich der Klärung mit Gelatine bei den trüben Produkten bildet Multivitaminsaft, da es hierbei möglich ist, dass Gelatine über den Apfelsaftkonzentratanteil verwendet wird. Die Behandlung mit Gelatine ist nach deutschem und europäischen Recht zulässig und wird in der Praxis bei der Herstellung von blanken/klaren Fruchtprodukten, wie bereits erwähnt, noch vereinzelt angewandt. Eine Kennzeichnung wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben und in der Regel nicht praktiziert. In unserem Hause wird eine Klärung mit Gelatine nicht praktiziert. Jedoch können wir nicht ausschließen, dass diese teilweise bei den Produzenten/Lieferanten der Fruchtkonzentrate eingesetzt wird. Bezüglich der Frage nach der Verwendung von Alkohol möchten wir Ihnen mitteilen, dass Ethanol als Trägerstoff der Aromen verwendet wird. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass der Alkoholgehalt im Fertigprodukt sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze von < 1,2 % befindet. Wir möchten Ihnen außerdem mitteilen, dass wir grundsätzlich keine Garantie dafür übernehmen können, dass im gesamten Prozessablauf zur Herstellung unserer Produkte keine Verfahren oder Handlungen angewandt werden, die nicht mit der veganen Lebensweise konform gehen. Somit können wir nicht bestätigen, dass die von uns hergestellten Produkte vegan sind.“ Bitte beachten Sie, dass sich diese Aussage auf den Artikel mit der Artikelcodierung 001283524-K7847 (befindet sich auf der Verpackung) bezieht. Ihr Penny QS-Kundenservice Mit freundlichen Grüßen
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