Information veraltet — Aktualisierung vom Hersteller ausstehend
Diese Angaben wurden zuletzt am 12.04.2018 geprüft.
Lidl Solevita Die Coolen 3 Multivitamin
- Alkohol
- Umstritten
- Tierische Inhaltsstoffe
- Umstritten
- EAN
- 20363789
- Kategorie
- Trinken
- Letzte Aktualisierung
- 12.04.2018
Erhältlich bei
Antwort des Herstellers
Sehr geehrte Frau B...., gerne beantworten wir Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung von Gelatine wie folgt: Mit Gelatine geschönte Rohwaren werden heute noch in seltenen Fällen zur Produktion von blanken Säften eingesetzt. Für die Klärung wird die Gelatine in die zu behandelnde Rohware eingerührt und die Trubstoffe flocken aus. Mit Hilfe technischer Verfahren wird dann die Gelatine zusammen mit den Trubstoffen entfernt. Veränderte Filtrationstechniken haben heute den Einsatz von Gelatine überwiegend verdrängt. Bei klaren Säften wie z.B. Apfelsaft oder auch Eistees ist es möglich, dass Gelatine (in der Regel vom Schwein) verwendet wird. Bei den blanken Säften stellen sogenannte Buntsäfte aus Trauben die Ausnahme dar, da diese wegen zu starker Farbverluste in der Regel nicht mit Gelatine behandelt werden. Trübe Fruchtsäfte und Getränke, die ausschließlich trübe Fruchtprodukte enthalten, z.B. Orangensaft oder Orangennektar, Ananassaft, Grapefruitsaft, Maracuja-Nektar, Bananen-Nektar oder Pfirsich-Nektar werden nicht mit Gelatine behandelt. Die Ausnahme bezüglich der Klärung mit Gelatine bei den trüben Produkten bildet Multivitaminsaft, da es bei hierbei möglich ist, dass Gelatine über den Apfelsaftkonzentrat-Anteil verwendet wird. Dies gilt somit auch für die angefragten Produkte Solevita Die Coolen 3, da hier Gelatine über den Apfelsaftkonzentrat-Anteil eingebracht werden kann. Die Behandlung mit Gelatine ist nach deutschem und europäischem Recht zulässig und wird in der Praxis bei der Herstellung von klaren Fruchtprodukten noch vereinzelt angewandt. Eine Kennzeichnung wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben und in der Regel nicht praktiziert. In unserem Hause wird eine Klärung der Produkte nicht praktiziert. Jedoch können wir nicht ausschließen, dass diese teilweise bei den Produzenten der Konzentrate eingesetzt wird. Bezüglich der Frage nach der Verwendung von Alkohol möchten wir darauf hinweisen, dass grundsätzlich jedes Obst von Natur aus geringe Mengen an Alkohol enthält. Diese Mengen sind zumeist im Bereich der Aromen zu finden. Daher können Sie davon ausgehen, dass in den jeweiligen Fertigprodukten ganz geringe Spuren von Alkohol enthalten sind. Außerdem möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir grundsätzlich keine Garantie dafür übernehmen können, dass im gesamten Prozessablauf zur Herstellung unserer Produkte keine Verfahren oder Handlungen angewandt werden, die nicht mit der veganen Lebensweise konform gehen. Somit können wir nicht bestätigen, dass unser Sortiment vegan ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Angaben geholfen haben. Mit freundlichen Grüßen / best regards Refresco Deutschland GmbH Speicker Straße 2-8 D-41061 Mönchengladbach Germany www.refresco.de
✅ Halal-Alternativen in der Kategorie „Trinken"
Diese Produkte derselben Kategorie haben einen als halal eingestuften Status: