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Information veraltet — Aktualisierung vom Hersteller ausstehend

Diese Angaben wurden zuletzt am 03.07.2020 geprüft.

Trolli Dino Rex (vegan)
Umstritten

Trolli Dino Rex (vegan)

Trolli GmbH

Alkohol
Umstritten
Tierische Inhaltsstoffe
Unbedenklich
EAN
4000512364764
Kategorie
Essen
Letzte Aktualisierung
03.07.2020

Antwort des Herstellers

03.07.2020 Sehr geehrte Frau F., vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unseren Produkten. Bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema Ethanol als Trägerstoff können wir Ihnen mitteilen, dass wir in unserem Unternehmen dem gesamten Produktionsprozess regulär keinen Alkohol zusetzen. Eine Ausnahme bilden hierbei die sogenannten Weingummis, die wir allerdings derzeit nicht im Sortiment haben. Hier wird Wein eingesetzt. Dieser wird selbstverständlich in der Zutatenliste angegeben. Durch Erhitzungsschritte während der Produktion verflüchtigt sich allerdings der meiste Alkohol. Jedoch ist Ethanol für Aromen ein wichtiges Träger- und Lösungsmittel. Darüber hinaus kann Ethanol in Aromen über aromatisierende Bestandteile, z. B. über Fruchtdestillate und -auszüge, sowie über weitere beigegebene Lebensmittel eingebracht werden. Die über das Aroma zugefügten Alkoholmengen im Endlebensmittel sind, bedingt durch die Dosierung, gering. Sie liegen zwischen 0,01 und 0,2 Prozent. Unsere Aromenhersteller sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Aromenverordnung verpflichtet, dem Weiterverarbeiter die aromatisierenden Bestandteile und alle anderen im Aroma enthaltenen Bestandteile anzugeben. Somit wird zugesetzter Alkohol in der Bestandteilliste des Aromas ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Lebensmittelhersteller über den Gesamtalkoholgehalt aus allen Quellen im Rahmen der Begleitpapiere informiert. Sofern Alkohol als Trägerstoff/Lösungsmittel für Aromen wie es hier bei uns der Fall ist, in nicht mehr als technologisch erforderlichen Mengen verwendet wird, gilt dieser Alkohol nicht als Zutat und braucht daher im Zutatenverzeichnis des Endproduktes nicht angegeben zu werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV). Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Trolli GmbH ------------------- 08.01.2018 Sehr geehrter Herr K., bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass generell die meisten unserer bekannten Gummibonbons mit Gelatine vom Schwein hergestellt werden. Es gibt aber Ausnahmen wie z. B.: - Trolli Sour Strips Apfel - Trolli Sour Strips Cola - Trolli Sour Strips Erdbeere - Trolli Spaghettini Erdbeere Sour - Trolli Spaghettini Cola Sour - Trolli Spaghettini Apfel Sour - Trolli Bunte Kuh - Trolli Bizzl Mix - Trolli Dino Rex Hier werden pflanzliche Geliermittel anstatt Gelatine verwendet, d.h. diese Produkte sind für Vegetarier geeignet. Bizzl Mix und Dino Rex sind sogar für Veganer geeignet. Wir verzichten hier komplett auf die Verwendung tierischer Bestandteile. Außerdem haben wir im Sortiment Gummibonbons mit Rindergelatine, die nach den Anforderungen zur Herstellung von Halal-Produkten produziert werden. Es handelt sich hierbei um folgende Artikel: - Trolli Halal Orange Slices - Trolli Halal Fruit Salad - Trolli Halal Gummi Bears - Trolli Halal Sour Peach Hearts Sie erhalten diese Artikel in folgenden Märkten: Kaufland, Globus, Metro, REWE, Teile der Edeka. Zum Thema Ethanol können wir Ihnen mitteilen, dass wir in unserem Unternehmen dem gesamten Produktionsprozess regulär keinen Alkohol zusetzen. Jedoch ist Ethanol für Aromen ein wichtiges Träger- und Lösungsmittel bei unseren Standardprodukten, welche nicht nach Halal produziert sind. Darüber hinaus kann Ethanol in Aromen über aromatisierende Bestandteile, z. B. über Fruchtdestillate und -auszüge, sowie über weitere beigegebene Lebensmittel eingebracht werden. Die über das Aroma zugefügten Alkoholmengen im Endlebensmittel sind, bedingt durch die Dosierung, gering. Sie liegen zwischen 0,01 und 0,2 Prozent. Unsere Aromenhersteller sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Aromenverordnung verpflichtet, dem Weiterverarbeiter die aromatisierenden Bestandteile und alle anderen im Aroma enthaltenen Bestandteile anzugeben. Somit wird zugesetzter Alkohol in der Bestandteilliste des Aromas ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Lebensmittelhersteller über den Gesamtalkoholgehalt aus allen Quellen im Rahmen der Begleitpapiere informiert. Sofern Alkohol als Trägerstoff/Lösungsmittel für Aromen wie es hier bei uns der Fall ist, in nicht mehr als technologisch erforderlichen Mengen verwendet wird, gilt dieser Alkohol nicht als Zutat und braucht daher im Zutatenverzeichnis des Endproduktes nicht angegeben zu werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV). Wir führen derzeit aber keine veganen/ vegetarischen Halal-Artikel in unserem Sortiment. Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Trolli GmbH Mr. Trolli

📋 Zutaten laut Open Food Facts (Hilfsmittel)

Zucker, Invertzuckersirup; Glukosesirup; Maisstärke; Säuerungsmittel: Äpfelsäure, Citronensäure, Milchsäure; Säureregulatoren: Calciumcitrate, Natriummalat; Aromen; färbende Lebensmittel (Schwarze Johannisbeere, schwarze Karotte, roter Rettich, rote Traube, Kirsche, Saffor, Curcuma); Farbstoff: Kurkumin, Brillantblau FCF.

Quelle: Open Food Facts · Diese Angabe dient nur als Hilfsmittel und ersetzt nicht die offizielle Auskunft des Herstellers. Bitte verlasse dich für deine Kaufentscheidung auf den oben angegebenen Status.